Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichen (nicht bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde:
- Abmeldebescheinigung
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
Externe Ansprechpartner/in
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen ![]() Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-2200 Telefax: 05105 774-2337 E-Mail: buergerbuero@stadt-barsinghausen.deÖffnungszeiten: Montag, Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Bürgerbüro der Region Hannover ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag 07:30 – 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf ![]() Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: buergerbuero@burgdorf.deÖffnungszeiten: Montag 08:00 - 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel ![]() Fuhrberger Straße 4 30938 Großburgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Garbsen ![]() Rathausplatz 1 30823 Garbsen-Mitte Telefon: 05131 707-270 Telefax: 05131 707-226 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen ![]() Bothfelder Straße 29 30916 Altwarmbüchen Telefon: 0511 6153-300 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Laatzen ![]() Marktplatz 13 30880 Laatzen-Mitte Telefon: 0511 8205-5555 Telefax: 0511 8205-3296 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen ![]() Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon: 0511 7307-9297 Telefax: 0511 7307-9298 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Lehrte ![]() Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: 05132 505-300 Telefax: 05132 505-310 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. ![]() Am Schützenplatz 2 31535 Neustadt Telefon: 05032 9502-0 Telefax: 05032 9502-50 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Ronnenberg ![]() Hansastr. 38 30952 Empelde Telefon: 0511 4600-397 Telefax: 0511 4600-396 E-Mail: kfz-zulassung@ronnenberg.deÖffnungszeiten: Montag 10:30-12:30 Uhr, 13:00-16:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Seelze ![]() Rathausplatz 1 30926 Seelze Telefon: 05137 828-352 Telefax: 05137 828-350 Öffnungszeiten: Montag 8.00 – 13.00 Uhr (Nur mit Termin)
8.00 – 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr (Nur mit Termin)
10.00 – 12.00 Uhr (Nur mit Termin) | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Sehnde ![]() Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-113 Telefax: 05138 707-123 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Springe ![]() Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-0 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Uetze ![]() Marktstraße 9 31311 Uetze Telefon: 05173 970-044 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wedemark ![]() Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Mellendorf Telefon: 05130 581-300 Telefax: 05130 581-205 Öffnungszeiten:
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen ![]() Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen Telefon: 05103 7007-41 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf ![]() Südstraße 1 31515 Wunstorf Telefon: 05031 101-400 Telefax: 05031 101-321 Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr | |
Region Hannover - Team Bürgerbüro ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: Buergerbuero@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag 07:30 – 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten ![]() Rendsburger Straße 34 30659 Hannover Telefon: 0511 616-17444 E-Mail: TeamKfz@Region-Hannover.deÖffnungszeiten: Montag 09:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |