Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den zuständigen Schornsteinfegerbetrieb (Bezirksschornsteinfegermeister) reinigen und überprüfen zu lassen. Die Anforderungen dazu sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Wirtschaftsministeriums festgelegt.
Für den Bereich der Stadt Burgwedel sind 5 verschiedene Bezirksschornsteinfegermeister zuständig. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, wer für Sie zuständig ist.