Spendenbescheinigungen für städtische Einrichtungen (Schulen, Feuerwehr, Kindertagesstätten etc.) werden zentral in der Steuerabteilung ausgestellt. Die ortsansässigen Vereine stellen in eigener Zuständigkeit Spendenbescheinigungen aus.
Die Ausstellung einer Spendenbescheinigung richtet sich nach den einschlägigen steuerlichen Rechtsvorschriften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für eine Sachspende eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.